KWK- Anlagen erhalten Rückerstattung
KWK- Anlagen erhalten wieder die Energiesteuerrückerstattung
Rückwirkend zum 01.04.2012, bekommen KWK- Anlagen wieder die Energiesteuer auf den eingesetzten Brennstoff auf Antrag rückerstattet.
Betreiber von Anlagen zur kombinierten Strom und Wärmeerzeugung (Kraft Wärme Kopplung ) haben unter bestimmten den Anspruch auf Rückerstttung der Energiesteuer auf den eingesetzten Brennstoff. Damit unterstützt der Gesetzgeber die hocheffiziente gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom.