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Novellierung zur Spitzenausgleich

Alternative System zur Verbesserund der Energieeffizienz

Novellierung zur Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Die Änderung bezieht sich auf das "Alternative System zur Verbesserund der Energieeffizienz". Es beinhaltet, dass Unternehmen mit mehreren Standorten einzelne Standorte aus der Betrachtung ausgliedern können, wenn sie keinen entscheidenden Einfluss auf den Gesamtenergiebezug des Unternehmens haben. Für die Testierung ist erforderlich, mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens aufzunehmen.
Weiterhin kann nun der Energieverbrauch gängiger Geräte durch Hochrechnungen und belastbare Betriebs- und Kenndaten abgeschätzt werden, wenn der Verbrauch sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden könnte.

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