Verpflichtung zum Energieaudit für alle großen Unternehmen bis Ende 2015
Energieaudit, Energiemanagementsystem
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass es für große Unternehmen (Nicht-KMU) zur Pflicht wird, ein qualifiziertes Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem einzuführen. Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien, wie beispielsweise der SpaEfV, gilt dies nun auch für Unternehmen aus dem nicht produzierenden Gewerbe. Zur Auswahl stehen den Unternehmen entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Während durch ein Energieaudit mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs aufgeschlüsselt und analysiert werden müssen, ist das Ziel bei Managementsystemen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einzuführen. Das Audit kann von einer Person durchgeführt werden, die a.) eine fachspezifische Ausbildung und mindestens dreijährige Tätigkeit in der Energieberatung hat und b.) nicht unmittelbar an den zu auditierbaren Tätigkeiten beteiligt ist, sofern es sich um eine unternehmensinterne Person handelt.
Führt ein Unternehmen keines der Systeme bis zum 05.12.2015 ein, handelt es ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € rechnen. Im Frühjahr 2015 wird dieses Gesetz in Kraft treten.