Eingesparte Energie
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atypische Netznutzung
Ausnutzung des Netzes bei niedirger LastEin Unternehmen hat die Möglichkeit den Stromversorger in Zeiten mit dem allgemein höchsten Strombedarf zu entlasten, indem es seine Lastspitze stark begrenzt. Dafür kann das Unternehmen nach § 19 Stromnetzentgeldverordnung (StromNEV) eine Verminderung des Netzentgeltes bewirken.
So werden zum Beispiel die Temperaturen in den Kühlzellen so weit abgesenkt, dass während der Hochlastfenster die Kühlung im Teillast betrieben werden kann. Andere Verbraucher, wie elektrische Begleitheizungen, werden während der Hochlastfenster komplett abgeschaltet, sofern in den Einsatzbereichen darauf verzichtet werden kann.
Alle diese Maßnahmen werden dabei jederzeit so ausgeführt, dass eine asolute Prozesssicherheit gewährleistet wird. Die Überprüfung (Temperaturen) und die Regelung bzw. Steuerung der elektrischen Verbraucher läuft dabei vollständig automatisch ab.
So konnten die Betreiber die Lastspitze im Jahr 2014 von 550 kW auf 320 kW in den Hochlastzeiten absenken. Dank dieser Reduzierung von 42 % wurden dem Unternehmen nach Antragstellung 14.950 Euro der Netzkosten zurückerstattet.
Der Betreiber eines Kühlhauses (hohe Anforderungen an Prozesssicherheit und Produkttemperaturen) hat es durch die Einführung eines elektrischen Lastmanagements geschafft, flexible Stromverbraucher so zu- und abzuschalten, dass in den Hochlastfenstern (werden durch den Netzetreiber definiert) die Lastspitze reduziert wird.
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Die Ersparnis:
Lastspitze Hochlast: 550 kW
Lastspitze Niederlast: 320 kW
Delta: 230 kW (42 %)
Rückerstattung der Netzkosten: 14.950 €/a
Amortisationszeit: ca. 1 Jahr